Dieses FAQ soll als Leitfaden für die Gartenfreunde dienen, um Prozess reibungslos zu gestalten.
Was passiert vor der Übergabe?
A) Kündigung der Vereinsmitgliedschaft:
Diese muss schriftlich erfolgen.
B) Bewertung des Gartens:*
Ein Sachverständiger bewertet den aktuellen Zustand des Gartens sowie den Wert von Anpflanzungen und Baulichkeiten.
a) Wer muss die Bewertung in Auftrag geben?*
Der abgebende Pächter ist dafür verantwortlich, einen Wertermittler zu beauftragen.
b) Wie finde ich einen Wertermittler?*
Der Saalkreisverband kann Ihnen eine Liste von Wertermittlern zur Verfügung stellen.
c) Muss jemand vom Vorstand dabei sein?
Ja, ein Vorstandsmitglied muss bei der Bewertung anwesend sein.
C) Übergabeprotokoll:
Ein Übergabeprotokoll wird vorbereitet, das alle relevanten Details wie den Zustand des Gartens, Zählerstände (Strom, Wasser) und übernommene Gegenstände beinhaltet.
Wie läuft die Übergabe ab?
A) Sicherheitsleistung:
Vor der Übergabe muss der neue Pächter/Eigentümer die vereinbarte Sicherheitsleistung hinterlegen.
B) Terminvereinbarung:
Der Termin für die Übergabe wird zwischen dem abgebenden und dem neuen Pächter/Eigentümer sowie einem Vereinsvertreter vereinbart.
C) Protokollierung der Übergabe:
Am Tag der Übergabe wird das vorbereitete Übergabeprotokoll gemeinsam ausgefüllt und von allen Parteien unterschrieben.
D) Zahlung der Ablösesumme:
Der neue Pächter/Eigentümer zahlt die vereinbarte Ablösesumme für die übernommenen Anpflanzungen und Baulichkeiten direkt an den abgebenden Pächter/Eigentümer.
Was passiert nach der Übergabe?
A) Meldung an den Verein:
Der Vereinsvorstand wird über die erfolgte Übergabe informiert und erhält eine Kopie des unterzeichneten Übergabeprotokolls.
B) Eintragung des neuen Pächter/Eigentümer:
Der neue Pächter wird offiziell in die Vereinsunterlagen eingetragen und erhält alle notwendigen Informationen und Dokumente für die weitere Nutzung des Gartens.
Was muss ich bei der Übergabe beachten?
Alle Beteiligten müssen anwesend sein, einschließlich eines Vereinsvertreters.
Das Übergabeprotokoll muss vollständig ausgefüllt und von allen Parteien unterzeichnet werden.
Ohne hinterlegte Sicherheitsleistung und die Zahlung der Ablösesumme kann die Übergabe nicht erfolgen.
* nur für Pachtgarten
Sind keine Rückstände wird die Sicherheitsleistung zurückgezahlt.
Bei Verkauf und Kauf ist zu beachten, dass der neue Käufer Mitglied im Verein wird. (Ohne Mitgliedschaft kein Wasser und Strom)
Alte Pächter und Käufer müssen ihre Mitgliedschaft kündigen.
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